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Anfrage an örtliche Breitbandbetreiber, ob ein Ausbau des Breitbandnetzes der Gemeinde Obersontheim in den Ortsteilen Engelhofen und Unterfischach ohne finanzielle Beteiligung der Kommune in absehbarer Zeit erfolgt
die Gemeinde Obersontheim beabsichtigt, die Breitbandversorgung ihrer Ortsteile Engelhofen und Unterfischach öffentlich auszuschreiben und auf der Grundlage des Ausschreibungsergebnisses eine Zuwendung an den ausgewählten Netzbetreiber zu gewähren.
Die Zuwendung an einen privaten Netzbetreiber stellt nach der Europäischen Kommission die Gewährung einer Beihilfe dar, für deren Rechtmäßigkeit bestimmte Voraussetzungen vorliegen müssen. So muss im Rahmen einer Marktanalyse der notwendige Versorgungsbedarf festgestellt werden. Als weitere Voraussetzung darf der in der Marktanalyse festgestellte Bedarf nicht innerhalb der nächsten 3 Jahre ohne den Einsatz öffentlicher Mittel befriedigt werden.
Sind diese Voraussetzungen gegeben, stellt die Kommune einen sog. „weißen Fleck im Rahmen der Breitbandversorgung“ dar. Diese Kommunen haben dann die Möglichkeit, mittels einer Ausschreibung einen Netzbetreiber zu finden, der bei Gewährung einer Zuwendung in der Kommune eine Breitbandversorgung herstellt. Die Gemeinde Obersontheim hat im Rahmen der Bedarfsanalyse einen erhöhten Versorgungsbedarf für gewerbliche und landwirtschaftliche Betriebe von min. 25 Mbit/s für die Erschließungsgebiete Engelhofen und Unterfischach festgestellt. Eine Übersicht über die Lage des gewerblichen und landwirtschaftlichen Bedarfs kann auf Anforderung von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden.
Die Gemeinde Obersontheim bittet Sie daher, baldmöglichst, spätestens jedoch bis zum 30.06.2013 mitzuteilen, ob Sie innerhalb der nächsten drei Jahre die definierten Erschließungsgebiete Engelhofen und Unterfischach mit einer Datenrate von min. 25 Mbit/s pro Endnutzer im Download zu den unten angeführten Bedingungen erschließen wollen. Die Folge einer Mitteilung zu den Ausbauabsichten einer genügenden Breitbandversorgung ist nach der Europäischen Kommission die Suspendierung des öffentlich geförderten Breitbandausbaus. Dabei hat die Kommission in den von ihr am 30.09.2009 veröffentlichten Leitlinien zum Breitbandausbau (Dok. Nr. 2009/C 235/04 veröffentlicht im Amtsblatt der EU 2009 / C235 S. 7 – 25, Ziffern 24, 68) folgende Qualitätsanforderungen an die Mitteilung der Ausbauabsichten gestellt (Verweis 31):
Sollte Ihr Unternehmen die Absicht eines Netzausbaus innerhalb des 3 Jahreszeitraums mitteilen, kann die Gemeinde einen Unternehmensplan nebst einem detaillierten Zeitplan für den Netzausbau sowie Belege für adäquate Finanzierung oder sonstige Nachweise fordern, die belegen, dass die geplanten Investitionen glaubhaft und plausibel sind. Das angekündigte Vo
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rhaben muss dabei erhebliche Fortschritte bei der Breitbandabdeckung innerhalb des 3 Jahres Zeitraums vorsehen und der Abschluss der geplanten Investition sollte anschließend in einer angemessenen Frist vorgesehen sein. Kommt Ihr Unternehmen dieser Aufforderung nicht nach oder kann Ihr Vorhaben auf der Grundlage der angeforderten Nachweise nicht plausibel belegt werden, ist die Ankündigung nicht zu berücksichtigen.
Kündigt Ihr Unternehmen im Rahmen dieser Abfrage den Ausbau an, so ist dies für Sie bindend. Die Gemeinde Obersontheim sieht den Breitbandausbau als wichtiges Element ihrer Ortsentwicklung und wäre deshalb für eine rasche Rückäußerung zu Ihren Ausbauplänen dankbar. Sollte bis zum oben genannten Termin keine Rückmeldung eingehen, geht die Gemeinde davon aus, dass kein entsprechender Breitbandausbau geplant ist.
Obersontheim, den 24.05.2013
Bürgermeister Trittner
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 Neuer Spielplatz im Baugebiet Gaukler IVIm Baugebiet Gaukler IV soll ein neuer Spielplatz angelegt werden. Um nicht an den Bedürfnissen der Nutzer vorbei zu planen, lädt die Gemeindeverwaltung alle interessierten Eltern aus dem Bereich Gaukler zu einer Besprechung am Donnerstag, den 11. April 2013 um 17:00 Uhr in das Rathaus ein. An diesem Termin soll über die Gestaltung des Spielplatzes diskutiert und die Auswahl der Spielgeräte festgelegt werden. Vorab besteht die Möglichkeit vier Gestaltungsvorschläge von der Verwaltung einzusehen. Diese Vorschläge sind nicht bindend.
Variante 1
Variante 2
Variante 3
Variante 4 



Herzlich willkommen auf der Website der Gemeinde Obersontheim. Machen Sie sich ein Bild von unserer schönen Gemeinde und lernen Sie uns kennen. Informieren Sie sich, was wir Ihnen alles bieten können. 

Arbeiten | Im Gewerbezentrum direkt an der Kreuzung der Landesstraßen Schwäbisch Hall – Ellwangen und Crailsheim – Gaildorf stehen günstige Gewerbe-Bauplätze in individueller Größe zur Verfügung. Ca. 1500 Arbeitsplätze bieten die Möglichkeit in Obersontheim Geld zu verdienen | Wohnen | Schöne Wohngebiete entlang von Bühler oder Fischach mit herrlichen Blicken auf die Limpurger Berge und familienfreundliche Bauplatzpreise machen Obersontheim zum idealen Wohnort. So wird für jedes Kind unter 16 Jahren ein einmaliger Nachlass von 2,50 € je Quadratmeter gewährt. | Wohlfühlen | Als Zentrum des Oberen Bühlertals bietet Ihnen Obersontheim (4.800 Einwohner) eine umfassende Infrastruktur mit Schulen, Kindergärten, Vereinen, Freizeiteinrichtungen und eine Vollversorgung des Einzelhandels. Das hat in den letzten Jahren zu einem überproportionalen Wachstum der Gemeinde geführt. |




Teilflächennutzungsplan "Windenergie Oberes Bühlertal"Der Gemeindeverwaltungsverband "Oberes Bühlertal", in dem neben Obersontheim auch die Gemeinden Bühlertann und Bühlerzell vertreten sind, hat das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes "Windenergie Oberes Bühlertal" beschlossen. Die Planentwürfe samt Umweltbericht und Begründung liegen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung auf den jeweiligen Rathäusern bis 01.02.2013 öffentlich aus.
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Neuer Personalausweis
Infos
Broschüre "Alles Wissenswerte zum neuen Personalausweis"
Informationsseiten "Der neue Personalausweis" des Bundesinnenministeriums





e-Bürgerdienst Bearbeitungsstand Ausweispapiere
Mit dieser Seite bieten wir Ihnen die Möglichkeit, den Bearbeitungsstand Ihres beantragten Ausweispapieres auf elektronischem Wege anzuzeigen,




e-Bürgerdienst Gewerbeanzeige

Mit dieser Seite bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihr Gewerbe bei uns auf elektronischem Wege anzuzeigen, d.h. an-, um- oder auch abzumelden. Hierzu bedarf es lediglich einer kurzen Registrierung als Benutzer des e-Bürgerdienstes Gewerbeanzeige. Mittels des daraufhin an Ihre angegebene e-Mail-Adresse gesandten Aktivierungscodes legitimieren Sie sich bitte als tatsächlich eingetragener Nutzer.<//font>



 Zahlen Daten und Fakten im ÜberblickHier erhalten Sie einen Überblick über Wissenswertes und Interessantes in der Gemeinde Obersontheim. 


 Häckselplatz im Holzhof Broß in ObersontheimDer Holzhof zwischen Hausen und dem Kreisverkehr an der Landesstraße 1060 gelegen hat wie folgt geöffnet: Montag bis Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Samstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Telefonisch ist der Holzhof zu erreichen unter:
07973/1494




| Ortsplan für ObersontheimDer Ortsplan für Obersontheim wird gegen eine Schutzgebühr von 1 € abgegeben. Er ist erhältlich auf dem Rathaus, Vorzimmer. Der Ortsplan enthält neben der Straßenkarte und dem Straßenverzeichnis viele weitere wichtige Informationen über die gesamte Gemeinde. |





In der Aktion "Hallo Nachbar" bieten Bürger nachbarschaftliche Unterstützung an.
Falls Sie Hilfe benotigen, dürfen Sie sich gerne an uns wenden. Wir freuen uns über jeden neuen Anbieter, der sich einbringen möchte.


Volkshochschule - Außenstelle Obersontheim
Neues Programmheft Frühjahr/Sommer2013.
Zur Anmeldung bitte das Formular ausfüllen, online, per Fax, Post an das Bürgermeisteramt schicken, oder persönlich abgeben im Rathaus, 2. Stock, Vorzimmer. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Eine Anmeldung kann auch online über www.vhs-sha.de erfolgen.
Schulungsgebäude: Schule Obersontheim, Schulstraße 24 Bürgersaal, Hospital, Hauptstr. 7 Schule Untersontheim, Im Siechhäusle 5 Weinberghalle Mittelfischach, Weinberg 6







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