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17.5.2004 - Beschluß - Gemeinderatssitzung



Bericht von der Gemeinderatssitzung am 17.05.2004

Erfreuliches Rechnungsergebnis
Einen guten Rechnungsabschluss für das Jahr 2003 konnte Kämmerer Dieter Brunner dem Gemeinderat präsentieren. Statt den veranschlagten 200.000 € konnten dem Vermögenshaushalt 993.453 € zugeführt werden. Als Folge musste von der vorgesehenen Kreditaufnahme von 194.000 € nur ein Teilbetrag von 97.000 € in Anspruch genommen werden. Der Schuldenstand zum 31.12.2003 beträgt somit 3.588.088,83 €. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 754,91 € (788,06 €/EW 2002). Die Netto-Investitionsrate (Zuführung an den Vermögenshaushalt abzüglich Schuldentilgung) beträgt 797.982,06 €. Das gute Ergebnis resultiert hauptsächlich aus Mehreinnahmen bei der Grund-, Gewerbe- und Einkommenssteuer. Kämmerer Brunner sieht es mit einem lachenden und einem weinenden Auge: die hohe Steuerkraftsumme beschert der Gemeinde in zwei Jahren höhere Umlagen an das Land und den Kreis.

Satzungsänderungen
Geändert wurden die Wasserabgabesatzung und die Kleineinleiterabgabesatzung. Für die Altgemeinde Oberfischach wird der Wasserzins ab dem 01.10.2004 von 1,63 €/cbm auf 1,84 €/cbm erhöht und entspricht damit dem Satz in der Gesamtgemeinde. Die Kosten für Einbau und Auswechseln der Wasseruhren sind künftig vom Anschlussnehmer zu tragen. Weiterhin wurde eine Freistellung vom Anschluss- und Benutzungszwang der öffentlichen Wasserversorgung für den Fall aufgenommen, dass ein Brunnen gebohrt wird, der ausschließlich der Bewässerung des Nutzgartens dient. Der Abgabesatz für Kleineinleiter wird wegen eines anderen Berechnungsfaktors von 35 € auf 26 € pro Jahr gesenkt.

Möbel für den Kindergarten
Vergeben wurde die Möblierung und die Gebäudeendreinigung des neuen Kindergartens in der Schulstraße. Die Möblierung liefert die Fa. König, Rottenburg zum Preis von 23.078 €, spezielle Einrichtungsgegenstände (z.B. Kaufladen, Turngeräte) die Fa. Wehrfritz, Bad Rodach zum Preis von 8.668 €. Die Einrichtung wird komplettiert durch eine Puppenecke der Fa. Aurednik, Hössbach (1.410,59 €) und einen Puzzleschrank der Fa. Dusyma, Schorndorf. Den Auftrag für die Endreinigung des Neubaus erhielt die Fa. Parrinello, Schwäbisch Hall zum Preis von 1.912,84 €.

Wohin mit dem Grünschnitt ?
Der Grünschnitt der Gemeinde war bis vor kurzem von einem Landwirt aus einer Nachbargemeinde angenommen und verwertet worden. Da diese Lösung demnächst wegfällt, sucht die Gemeinde eine kostengünstige Alternative zur Anlieferung auf die Deponie Hasenbühl. Mit Hinblick auf die beträchtliche Ersparnis von rund 6.000 € pro Jahr, käme für die Verwaltung auch eine Anlieferung an die Kompostieranlage am Heerberg in Frage. Das Gremium wollte diesem Vorschlag nicht ohne Weiteres folgen. Aus seiner Sicht wurden nicht alle denkbaren Möglichkeiten untersucht, weshalb das Thema schließlich vertagt wurde.

Nachmeldung von FFH-Gebieten
Wenig begeistert zeigte sich das Gremium über das eilig durchgeführte Verfahren zur Nachmeldung von Flächen für Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebieten im Gemeindegebiet. Dies wird auch die Stellungnahme der Gemeinde zum Ausdruck bringen. Betroffen sind vor allem die Läufe von Fischach und Bühler mit Nebenbächen sowie Hangflächen östlich der Fischach. Die FFH-Gebiete sind, neben den Vogelschutzgebieten, Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“. Die Gemeinde hat keine Möglichkeit, sich gegen die Ausweisung der Gebiete durch das Land zu wehren.

Landschaftsplan vorgestellt
Landschaftsarchitekt Bernhard Geiger erläuterte den vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Bühlertal in Auftrag gegebenen Landschaftsplan. Der Plan besteht aus mehreren Planschichten, die jeweils rund 20 einzelne Darstellungen des Bestandes der Flächennutzungsplanung und den Darstellungen des Landschaftsplanes einschließlich der Planungsvorschläge enthalten. Er entfaltet keine unmittelbare Rechtswirksamkeit, sondern wird – soweit erforderlich und geeignet – mit einzelnen Bereichen in den Flächennutzungsplan aufgenommen und erhält dadurch in diesem Bereich eine unmittelbare Rechtswirksamkeit. Er stellt jedoch eine freiwillige Selbstbindung in allen Teilen des Verwaltungsverbandes dar. Neben der Bestandsanalyse sind Vorschläge zum Arten- und Biotopschutz sowie zur mittel- und langfristigen Bauleitplanung in allen Teilorten enthalten. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.




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