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Gebühren


Übersicht über die wichtigsten Gebühren im Haushaltsjahr 2002

 

Bei den hier aufgeführten Gebührensätzen handelt es sich um einen groben Überblick. Die genauen Bestimmungen sind jeweils den derzeit gültigen Satzungen und Regelungen der Gemeinde Obersontheim zu entnehmen.



Wasserzins
Wasserversorgungsbeitrag
Abwassergebühr
Abwasserbeitrag Anteil Klärbeitrag
Abwasserbeitrag Anteil Entwässerungsbeitrag
Kindergartenbeiträge
Bestattungsgebühren
Benutzungsgebühren Hallen
Geschirrmobil
Hundesteuer
Realsteuerhebesätze


Wasserzins

 


2,38 € je m³ zuzüglich 7% Mwst.

 

 



Wasserversorgungsbeitrag

 


1,38 € je m2  Nutzfläche zuzüglich 7% Mwst.

 

 



Abwassergebühr

 

 

3,05 € pro m³

 

 



Abwasserbeitrag Anteil Klärbeitrag

 

 

1,30 €/m2 Nutzfläche

 

 



Abwasserbeitrag Anteil Entwässerungsbeitrag

 

 

2,35 €/m2 Nutzfläche

 

 



Kleineinleiterabgabe

 

 

je Einwohner/Jahr 35 €

 

 



Kindergartenbeiträge

 

 

 

 

Kindergartenjahr 2010/2011

Bei einer Erhebung von 11 Monatsbeiträgen
(Beiträge monatlich)

 

 

für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind

95,00 €

für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren

72,00 €

für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren

48,00 €

für das Kind aus einer Familie mit 4 Kindern und mehr unter 18 J.

 

Kindergartenjahr 2011/2012

Bei einer Erhebung von 11 Monatsbeiträgen
(Beiträge monatlich)

 

 

für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind

97,00 €

für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren

74,00 €

für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren

49,00 €

für das Kind aus einer Familie mit 4 Kindern und mehr unter 18 J.

16,00 €

 

Kindergartenjahr 2012/2013

Bei einer Erhebung von 11 Monatsbeiträgen
(Beiträge monatlich)

 

 

für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind

99,00 €

für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren

76,00 €

für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren

50,00 €

für das Kind aus einer Familie mit 4 Kindern und mehr unter 18 J.

16,00 €

 

 

16,00 €

 

 

 

 

Kleinkindgruppe
Kindergartenjahr 2011/2012

für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren

155,20€

für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren

118,40€

für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren

78,40€

für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren

 

 

Kindergartenjahr 2012/2013

für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren

168,30€

für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren

129,20€

für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren

85,00€

für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren

27,20€

 

25,60€

 

 

 

 

 Beim Besuch der Kleinkindgruppe an 1 bis 2 Tagen pro Woche halbiert sich der Elternbeitrag.

 

 

 
 

 

 

 

 

 

 



Bestattungsgebühren  ab 01.07.2011

 

 

 

1. Überlassung eines Reihengrabes

 

 

 

a) Für Personen im Alter unter 10 Jahren

1.400,00 €

 

 

b) Für Personen im Alter von 10 und mehr Jahren

1.400,00 €

 

 

2. Überlassung eines Urnengrabes bzw. eines
anonymen Urnengrabes

1.070,00 €

 

 

3. Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten

 

a) Wahlgräber doppeltbreit im Einzelgrabfeld

3.050,00 €

 

 

b) Wahlgräber im Urnengrabfeld                               1.960,00 €

 

c) Für eine davon abweichende Nutzungsdauer anteilig nach dem Verhältnis
der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer.
Angefangene Jahre werden voll gerechnet.

 

4. Auswärtigenzuschlag
Reihengräber              
Urnengräber                
Wahlgräber                  

5. Erdbestattung

 
50%
50%
50%

 

 

 

a) Benutzung der Leichenhalle
- bis zu 3 Tagen -
aa) Obersontheim                              
bb) Untersontheim   
cc) Mittelfischach
dd) Oberfischach



150,00 €
150,00 €
150,00 €
150,00 €



b) Benutzung der Aussegnungshalle
in Obersontheim

100,00 €

c) Grabherstellung und Beisetzung
für Obersontheim
für Untersontheim
für Mittelfischach 
für Oberfischach 


610,00 €
610,00 €
370,65 €
610,00 €  

u. 10 Jahre 
208,00 €
208,00 €
115,00 €
208,00 €

 

6. Urnenbestattung
Obersontheim
Untersontheim
Mittelfischach
Oberfischach

 
208,00 €
208,00 €
115,00 €
208,00 €

 

 

 

 

a) Benutzung der Leichenhalle
- bis zu 3 Tagen -
aa) Obersontheim
bb) Untersontheim
cc) Mittelfischach
dd) Oberfischach
pro weiterer Benutzungstag



150,00 €
150,00 €
150,00 €
150,00 €
  45,00 €



b) Benutzung der Aussegnungshalle
in Obersontheim

   100,00 €

 

6. Besondere Bestattungsleistungen

 

Für folgende Leistungen werden besondere Gebühren erhoben:

 

1. Grabeinfassungen
Diese werden von der Friedhofsverwaltung erstellt.
Es sind folgende Gebühren zu zahlen:

 

a) Obersontheim/Untersontheim/Oberfischach
   aa) Urnengrab
   bb) Einzelgrab
   cc) Wahlgrab


159,00 €
196,00 €
274,00 €

b) Mittelfischach
   aa) Urnengrab 
         Doppelgrab  
   bb) Einzelgrab
   cc) Wahlgrab


295,00 €
335,00 €
335,00 €
335,00 €

2. Fundament für den Grabstein
Diese werden von der Gemeinde Obersontheim hergestellt.
Es werden erhoben:
a) Obersontheim, Untersontheim, Oberfischach, Mittelfischach
   aa) Urnengrab
   bb) Reihengrab
   cc) Wahlgrab





80,00 €
80,00 €
192,00 €

 



Benutzungsgebühren Hallen

(pro Tag)

 

 

Schubarthalle

 

 

 

 

einheimische
Veranstalter

auswärtige
Veranstalter

a) kommerzielle Veranstaltungen

nur Halle

250,00 €

625,00 €

Vereinsraum/Foyer

  70,00 €

175,00 €

Küche

  75,00 €

190,00 €

b) Tanzveranstaltungen / Discos
(nur für Veranstalter aus der Gemeinde)

 

 

Halle mit Vereinsraum/Foyer
 ohne Vereinsraum

500,00 €

--

Vereinsraum/Foyer

250,00 €

 

c) Sportveranstaltungen
(
Turniere u.ä.)

nur Halle

frei

150,00 €

Vereinsraum/Foyer

frei

 50,00 €

Küche

40,00 €

100,00 €

 

 

 

Weinberghalle Mittelfischach

 

Halle

130,00 €

Küche

  75,00 €

Mehrzweckraum

  70,00 €

 

 

 

Gemeindehalle Oberfischach

 

Halle

130,00 €

 

Küche

  75,00 €

 

 



Geschirrmobil

 

 

 

1. Tag der Benutzung

55,00 €

 

 

2. Tag der Benutzung

45,00 €

 

 

3. und jeder weitere Tag der Benutzung

25,00 €

 

 

Geschirrverleih (pro Stück)

0,10 €

 

 

Pauschale für Auf- und Abbau

60,00 €

 

 



Hundesteuer

 

 

 

1. Hund

 75,00 €

 

 

2. und jeder weitere Hund

150,00 €

 

 

Hund mit Schutzhundeprüfung III

35,00 €

 

 

Hund mit Schutzhundeprüfung I oder II

55,00 €

 

 

Hund mit Begleithundeprüfung

60,00 €

 

 



Realsteuerhebesätze

 

 

Grundsteuer A
(land- u. forstwirtschaftl. Betriebe)

420 v. H.

Grundsteuer B

400 v. H.

Gewerbesteuer

350 v. H.

 

 


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Anschrift:
Bürgermeisteramt
Rathausplatz 1
74423 Obersontheim

Kommunikationsdaten:
Tel. 0 79 73 / 696-0
Fax 0 79 73 / 696-13
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Mo.:       14.00 - 16.00 Uhr

Do.:        14.00 - 18.00 Uhr


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