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Im Im Zuge der Ortskernsanierung wurde auch die Apotheke renoviert. |
Das Sanierungsgebiet Obersontheim „Ortskern II“ ist mit Beschluss der Sanierungssatzung seit 26.09.1997 rechtskräftig. Mit Bewilligung des Förderrahmens von 3/3 4,25 Mio. DM, Förderhilfe 60 % - 2,55 Mio. DM, war auch gleichzeitig die Laufzeit der Sanierungsmaßnahme seit Beginn 1997 bis Ende des Jahres 2004 festgelegt.
Üblicherweise werden die Sanierungsverfahren auf einen Zeitraum von zunächst 8 Jahren festgelegt. Das Sanierungsgebiet „Ortskern II“ umfasst den noch „übriggebliebenen Teil“ des ursprünglich gesamten Ortskernes, dessen Teil südlich der Bühler als erstes Sanierungsgebiet festgelegt und abgewickelt wurde.
Während der Sanierungsdurchführung für das Gebiet „Ortskern II“ wurde festgestellt, dass vereinzelt in Teilen des alten Sanierungsgebietes „Ortskern I“ noch städtebauliche und bauliche Mängel vorhanden sind, die im Zuge der Durchführung des zweiten Sanierungsgebietes noch behoben werden sollten. Daraus resultiert, dass im Juni und Juli 1999 sowie im Februar 2000 drei Erweiterungen des zweiten Sanierungsgebietes aus Teilen des ersten Sanierungsgebietes durchgeführt wurden. Eine vierte Erweiterung ist ebenfalls angedacht.
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Neugestaltung des Ortskerns |
Die zu Beginn des zweiten Sanierungsgebietes in der vorbereitenden Untersuchung festgelegten Sanierungsziele beinhalten insbesondere die Modernisierung von bestehenden Wohn- und Wirtschaftsgebäuden, im Bereich des Wasserrains durch die Instandsetzung von Neben- sowie Hauptgebäuden die Stärkung der noch bestehenden Landwirtschaft, Erschließungen im Bereich Wasserrain, Färbersteige sowie die beiden Bühlerstege und im öffentlichen Bereich Maßnahmen in Form von Neubau oder Modernisierung des Kindergartens. Vereinzelt beinhalten die Sanierungsziele den Ersatz von baufälliger Bausubstanz durch Neubauten nach durchgeführtem Abbruch.
Mit der Durchführung der Sanierung wurde die
"STEG"
Stadtentwicklung Südwest
in Stuttgart
beauftragt.
Die Abwicklung der Sanierung erfolgt schwerpunktmäßig über die Geschäftsstelle der STEG in Heilbronn.
Ansprechpartner ist hier
Herr Jaeschke
Telefon: 07131/9640-14
steg-heilbronn@steg.de
Ansprechpartner bei der Gemeinde Obersontheim ist
GAR Brunner
Telefon: 07973/696-21
dieter.brunner@obersontheim.de