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Pfad: Home - Aktuelles - Gemeinderatssitzungen - 07.12.2007- Beschlussfassung
 


Bericht von der Gemeinderatssitzung am 07.12.2007

Haushalt verabschiedet

Ein positives Haushaltsjahr steht der Gemeinde bevor: im Jahr 2008 sind zur Finanzierung weder eine Kreditaufnahme noch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage notwendig. Stattdessen kann die Gemeinde 203.000 Euro von ihren Schulden tilgen. Der Haushalt 2008 hat ein Gesamt volumen von 11.368.960 Euro, davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 8.828.960 Euro und auf den Vermögenshaushalt 2.540.000 Euro. Wichtigste Vorhaben im nächsten Jahr sind der Ausbau der Ortsdurchfahrt in Oberfischach, die Sanierungsmaßnahmen in Obersontheim und Mittelfischach, die Erschließung des Neubaugebietes „Siechhäusle“ in Untersontheim sowie verschiedene Grunderwerbsmaßnahmen. Die Hebesätze bleiben weiterhin unverändert und betragen für die Gewerbesteuer 340 v.H., für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 400 v.H. und für die Grundsteuer B (Grundstücke) 380 v.H. Kämmerer Dieter Brunner warnte allerdings davor, angesichts dieser Zahlen euphorisch zu werden; das Jahr 2008 sein ein Ausnahmejahr. Man müsse auch in den nächsten Jahren darauf bedacht sein, eine angemessene Nettoinvestitionsrate zu erwirtschaften und die Schulden weiter abzubauen.

 

Planungen vorgestellt

Für die Umgestaltung der Straßen Wasserrain, Schulstraße in Obersontheim und Veinauweg in Untersontheim wurden die Planungen vorgestellt. In allen drei Straßen ist eine neue Straßendecke notwendig, im Veinauweg muss auch ein Unterbau eingebaut sowie die 50 Jahre alte Wasserleitung erneuert werden. In der Schulstraße sind zusätzlich verkehrsberuhigende Maßnahmen vorgesehen. Im nächsten Jahr will die Gemeinde für diese Vorhaben den Antrag für den Ausgleichstock stellen. Die Ausführung ist für das Jahr 2009 geplant.

 

Örtliche Bauvorschriften geändert

Als Satzung beschlossen wurden die geänderten örtlichen Bauvorschriften für den Bebauungsplan „Klinge / Hohes Kreuz“, so dass hier künftig alle Dachformen erlaubt sind.

 


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