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Pfad: Home - Aktuelles - Gemeinderatssitzungen - 18.07.2008- Beschlussfassung
 


Bericht von der Gemeinderatssitzung am 18.07.2008

Kindergartenkonzept für das Kindergartenjahr 2008/2009

Im Kindergarten Untersontheim sollen im neuen Kindergarten weitere Plätze für unter 3-jährige geschaffen werden. Dort soll auch zentral für die Gesamtgemeinde die Nachmittagsbetreuung bis 16.30 Uhr ausgebaut werden. Der Gemeinderat hat die Mittel für eine weitere Erzieherin bereitgestellt. Die Beiträge für unter 3-jährige werden auf die gleiche Höhe wie für die übrigen Kindergartenkinder festgesetzt. Ab dem neuen Kindergartenjahr können Kinder bis zu 2 Monate bevor sie 3 Jahre alt werden in einer Eingewöhnungsphase beitragsfrei den Kindergarten besuchen.

Im Kindergarten Mittelfischach wird wegen Umbau und Renovierung des alten Kindergartengebäudes auf die Dauer eines Jahres der Kindergarten nur in einer Gruppe betrieben.

 

Planentwürfe für die Platzgestaltung Hauptstr. 9 und 11 vorgestellt.

Nach dem Abbruch der Gebäude soll gegenüber dem Rathaus ein Dorfplatz entstehen, der außer einem Kommunikationsbereich auch einen Kinderspielplatz beinhaltet. Weitere Stellplätze, die zugleich als Zelt- und Festplatz genutzt werden können, sind außerdem vorgesehen. Besonders wichtig ist dem Gemeinderat in die Planung das Element Wasser im Kommunikationsbereich aufzunehmen. Soweit technisch möglich soll auch der Hochwasserschutz Eingang in die Überlegungen finden.

Auf eine Flachwasserzone im Bühlerbereich und auf eine Haltebucht für LKW möchte der Gemeinderat verzichten. Ein Kiosk soll im Treppenhaus- und Aufzugsbereich des Hospitalgebäudes entstehen.

 

Bebauungsplan „Sondergebiet Holzhof“

Der Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Holzhof“ wurde dem Gemeinderat vorgestellt. Einwendungen gegen den Planentwurf wurden vom Gemeinderat nicht erhoben. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken fanden im Rahmen der vorgeschriebenen Abwägung Eingang in die Planung.

Vom Gemeinderat wurde als nächster Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Sondergebiet Holzhof“ beschlossen.

 

Sanierungsplanung für das alte Schulhaus in Mittelfischach

Das ehem. Schulhaus in Mittelfischach soll in seinem Bestand saniert werden. Als Alternative stand der Abbruch und Neubau zur Diskussion. Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile entschloss sich der Gemeinderat auf Empfehlung des Ortschaftsrats für den Erhalt des ortsbildprägenden Gebäudes.

Dabei wird das Dachgeschoss nicht saniert.

Im OG werden Räumlichkeiten für Technik und für den Bedarf des Musikvereins Mittelfischach eingerichtet. Dabei soll der Innenausbau wie in ähnlich gelagerten Fällen vom Musikverein selbst ausgeführt werden.

Im Erdgeschoss werden neben Räumlichkeiten für den Kindergarten auch Räumlichkeiten für den Jugendraum eingebaut. Hierzu wird das bisherige Büro und ein Teil des Nebenraums des Kindergartens umgebaut.

Für die Sanierung des Gebäudes hat sich der Gemeinderat einen Kostenrahmen von 360.000,-- € auferlegt.

Arch. Schwarz wird beauftragt, Vor- und Nachteile einer Nutzung der Geothermie näher zu untersuchen.

Sollte Geothermie eine sinnvolle Alternative sein, erfolgt erneute Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat.

 

Änderung Bebauungsplan „Häcker III“ in Obersontheim
Weitere Nachfragen nach kleineren Gewerbegrundstücken machen eine erneute Änderung und geringfügige Erweiterung des Geltungsbereichs des Gewerbegebiets „Häcker III“ nach Norden erforderlich. Dadurch können auch im Bereich der Wendeplatte am Ebbachweg die Restflächen sinnvoll genutzt werden. Die Verwaltung wird das weitere Auslegungsverfahren durchführen.

 

 

Ausbau der Kreisstraße 2627 zwischen Unterfischach und Geifertshofen
Der Landkreis Schwäbisch Hall beabsichtigt, die K 2627 zwischen Unterfischach und Geifertshofen auszubauen. Gleichzeitig mit diesem Ausbau soll ein durchgängiger Radweg gebaut werden. Die Planungen hierzu wurden der Gemeinde zur Stellungnahme vorgelegt.

 

Abhaltung eines verkaufsoffenen Sonntags am 14.09.2008 anlässlich des Herbstfestes des Handels- und Gewerbevereins

Der Gemeinderat hat die hierzu notwendige Rechtsverordnung erlassen.

 

Sanierung „Obersontheim Ortskern II“, Erweiterung des Sanierungsgebietes
Im Zuge der weiteren Präzisierung des Sanierungsziels und Erweiterung der Sanierungsziele insbesondere im nord­östlichen Bereich des Ortskerns an der Crailsheimer Straße haben sich weitere städtebaulich sehr prägnante Mängel aufgetan. Diese sollen durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen beseitigt werden, so dass auch dieser Teil des Ortskernes von Obersontheim in seiner baulichen Struktur wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. Damit die rechtlichen Voraussetzungen für die Beseitigung der städtebaulichen Missstande gegeben sind, hat der Gemeinderat den Satzungsbeschluss für die Erweiterung des Sanierungsgebietes „Obersontheim, Ortskern II“ gefasst.

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