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Pfad: Home - Aktuelles - Gemeinderatssitzungen - 13.09.2010- Beschlussfassung
 


Bericht von der Gemeinderatssitzung am 27.07.2010

 

Nachtragshaushalt 2010

Für das Haushaltsjahr 2010 soll ein Nachtragshaushaltsplan aufgestellt werden. Dem Entwurf hierzu hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt. Grund hierfür sind erhebliche Gewerbesteuernachzahlungen. Neben einer bisher nicht geplanten Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 341.000 € sollen diese Mittel vor allem für die Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet Gaukler IV/Ebbachweg, Kirchlesäcker Mittelfischach und im Gemeinsamen Gewerbegebiet verwendet werden. Auch die anfallenden Mehrkosten beim Bau des Kunstrasenspielfeldes und der Realisierung der Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Konjunkturpakets II können damit abgedeckt werden.

 

Änderung des Bebauungsplans „Gemeinsames Gewerbegebiet Oberes Bühlertal“
Der Bebauungsplan soll in seinem Geltungsbereich auf die Gewerbeflächen reduziert werden, die vom Zweckverband „Oberes Bühlertal“ verwaltet werden. Die Restflächen werden in den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Stockäcker II aufgenommen. Die Festsetzungen des Bebauungsplans bleiben nahezu unverändert. So sollen Betriebsleiterwohnungen künftig nicht mehr zugelassen werden. Geringfügigen Änderungen hinsichtlich der geplanten landwirtschaftlichen Flächen und der vorgesehenen Ausgleichsflächen hat der Gemeinderat ebenfalls zugestimmt.

 

Städtebausanierung

Die Mittel aus der Städtebausanierung sind sowohl für den Bereich Obersontheim, als auch für den Bereich Mittelfischach aufgebraucht. Für den Bereich Mittelfischach ist noch weiterer Sanierungsbedarf gegeben; auch konkrete Anträge liegen bereits vor, konnten aber wegen fehlender Mittel nicht bewilligt werden. Deshalb hat der Gemeinderat beschlossen einen Erhöhungsantrag für den Ortsteil Mittelfischach zu stellen.

Für den Ortsteil Untersontheim wird ein Antrag zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm gestellt.

 

Gesplittete Abwassergebühr

Die Kommunen müssen künftig getrennte Berechnungen der Abwassergebühren durchführen getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser.

Hierzu ist eine Befliegung des gesamten Gemeindegebietes erforderlich. Dadurch sollen die Dachflächen und die befestigten Flächen erfasst werden. Zusammen mit den Nachbargemeinden Bühlertann, Bühlerzell und Vellberg soll die Befliegung in Auftrag gegeben werden, was eine erhebliche Kosteneinsparung ausmacht. Trotzdem wird die gesamte Umsetzung des Projektes die Gemeinde Obersontheim ca. 57.000 € kosten. Der Auftrag hierzu wurde an das Büro Schmidt und Häußer GmbH in Nordheim vergeben. Die Befliegung muß in der vegetationslosen Zeit erfolgen. Die Gebührenschuldner sollen von der Verwaltung über das neue Berechnungsverfahren umfassend aufgeklärt werden.

 

 


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