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Gemeinde Obersontheim (Druckversion)

Friedhofsanlagen

Im Gemeindegebiet gibt es insgesamt 4 Friedhöfe :

·         Obersontheim, Friedhofweg 18

·         Untersontheim, Roßhofstraße 1

·         Mittelfischach, Bühlweg 4

·         Oberfischach, Fuchswiesen 2

 

Grundsätzlich gilt, dass sich jeder Bürger der Gemeinde Obersontheim auf jedem Friedhof im Gemeindegebiet bestatten lassen kann, unabhängig vom derzeitigen Gemeindewohnort. Hiermit möchten wir Sie auch über alle möglichen Bestattungsformen in der Gemeinde Obersontheim informieren:

 

- Einzelgrab

- Doppelgrab

 

- Erdraseneinzelgrab ohne Pflanzfläche

- Erdrasendoppelgrab ohne Pflanzfläche

 

- Urneneinzelgrab

- Urnendoppelgrab

 

- Rasenurneneinezlgrab ohne Pflanzfläche

- Rasenurnendoppelgrab ohne Pflanzfläche

 

- Urnenstelen (Urnennische für eine oder zwei Personen - nur in Mittelfischach)

 

- Baumfriedhof: Naturnahmes Urnengrab, Wegurnenfeld (jeweils Urnengrab für eine oder zwei Personen - nur in Obersontheim)

 

- Anonymes Urneneinzelgrab (nur in Obersontheim)

 

-> bei allen Erdgrabarten ist eine zusätzliche Belegung mit einer Urne möglich.

 

Für weitere Fragen steht Ihnen das Friedhofsamt der Gemeinde Obersontheim gerne zur Verfügung :

Frau Becklein,

Telefon 07973/696-23

Email : annett.becklein(@)obersontheim.de

oder

Herr Sperrle
Telefon 07973/696-22
Email : uwe.sperrle(@)obersontheim.de
 

http://www.obersontheim.de//de/soziales-leben/friedhofswesen/friedhofsanlagen