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Private Feuerwerke (bzw. Pyrotechnik jeder Art)

Nach Sprengstoffrecht sind private Feuerwerke nur an Silvester erlaubt und zwischen dem 02.01. und 30.12. verboten.
 
Die Gemeinden können Ausnahmen zulassen. Allerdings hat der Bauausschuss in seiner Sitzung am 26.04.2016 beschlossen, dass keine Genehmigungen für private Feuerwerke erteilt werden. Eine Anzeige bei der Polizei kann ein Bußgeld zur Folge haben.
 
Diese Entscheidung dient dem Schutz der Allgemeinheit vor Lärmbelästigung.
 
Wird ein Feuerwerk von einer Person durchgeführt, die Inhaber einer Erlaubnis nach §7 Sprengstoffgesetz oder eines Befähigungsscheins nach § 20 Sprengstoffgesetz ist, ist keine Erlaubnis von der Gemeinde nötig. Das Feuerwerk muss lediglich 14 Tage vor Durchführung angezeigt werden.
 
Leider gehen bei der Verwaltung immer wieder Hinweise und Beschwerden der Bevölkerung ein, die Lärmbelästigungen beklagen. Eine Feier kann auch ohne Belästigung Dritter schön sein. Denken Sie daran, dass auch Sie selbst als Nachbar betroffen sein können.
 
 
 
Bürgermeisteramt Obersontheim
 

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